Parkpflegewerk

Das Parkpflegewerk besteht aus zwei Teilen: dem gartendenkmalpflegerischen Gutachten zur Bestimmung der denkmalwürdigen Partien und Ausstattungen einer Anlage und dem zukunftsweisenden Leitbild nebst Idealplan (Masterplan). Beide beschreiben  bzw. visualisieren den auf lange Sicht zu erreichenden Endzustand. Das Parkpflegewerk ist damit keine Anleitung zur praktischen Pflege einer historischen Anlage.  Es ist viel mehr richtungsweisend und zeigt auf, welche Massnahmen zu welchem Zeitpunkt nötig sind, um die kurzfristigen Zwischen- und langfristigen Ziele erreichen zu können. Gleichwohl ergeben sich aus Art und Umfang der gebotenen Erhaltungs- und Unterhaltsmassnahmen personelle und finanzielle Konsequenzen. In der Schweiz dient ein 2006 verfasster Leitfaden des Bund Schweizer Landschaftsarchitekten BSLA als Richtschnur für die Beauftragung dieses Fachgutachtens.