Inventarisation

Nach Abschluss der ICOMOS-Erfassung der historischen Gärten und Anlagen in der Schweiz haben Kantone und Kommunen begonnen, die darin aufgeführten Objekte im Rahmen laufender Inventarrevisionen in ein rechtsverbindliches Inventar zu überführen. Weil es sich aber vielerorts erwies, dass rund 80-90% der von ICOMOS aufgelisteten Objekte nicht den gesetzlichen Kriterien genügen, wurde eine qualifizierte Sichtung und Neubeurteilung der ICOMOS-Erfassung unerlässlich. Zusätzlich wird neu auch der jüngere Baubestand nach 1960 auf herausragende Gartenanlagen gesichtet.

Für eine Auswahl entscheidet nicht alleine der Eigenwert über die Aufnahme eines Objekts, sondern auch seine Bedeutung und Zugehörigkeit innerhalb des schutzwürdigen Ortsbildes.