Hausgarten in Winterthur
Schutzwertempfehlung für einen Hausgarten der Reformbewegung

In einer Landgemeinde des Kantons Zürich war ein Hausgarten gartendenkmalpflegerisch zu beurteilen. Da  Haus und Garten verborgen an einem Waldrand lagen, blieb die Liegenschaft lange Zeit den Augen der Bauinventarisation verborgen. Dies sollte sich ändern, als die Eigentümerschaft den Abbruch der Villa beantragte. 

Es trat eine Trouvaille ans Tageslicht, wo das Wohnhaus vollkommen im Zustand der Bauzeit erhalten war und der im Jahr 1929 realisierte Gartenentwurf der Feder des renommierten Gartenarchitekten Robert Froebel entsprang. Der Garten war eine frühe Hommage an das Automobil, worin eine langgezogene U-förmige Zufahrt die Hausvorfahrt mit Wendeplatz als auch die im Keller des Hauses eingerichtete Garage erschloss und damit rund die Hälfte des gestalteten Hausgartens einnahm. Der Garten hinter der Villa war hingegen erstaunlich zurückhaltend eingerichtet. Er profitierte primär von der ungeminderten Aussicht auf das Prospekt des mittelalterlichen Ortskerns, die von einer grosszügig bemessenen Hausterrasse genossen werden konnte. In den 1940er-Jahren erweiterten die Erben des Bauherrenfamilie die Terrasse um einen Gartenpavillon und überspannten den Sitzplatz mit einer Tessiner Pergola. In dieser Gestalt hatte der Garten Bestand bis zu unserer Augenscheinnahme. 

Eine neue Eigentümerschaft liess im Jahr 2021 ohne Vorankündigung den gesamten Gehölzbestand abräumen, schweres Gerät den Garten durchpflügen. Unser Büro wurde von der Denkmalpflege eingeladen, eine Beurteilung der Schäden vorzunehmen. Es zeigte sich, dass die Rodungen auch Unerwartetes zu Tage gelegt hatten. Mehreren Orts fanden sich bauzeitliche Ausstattungen, die zuvor im Gestrüpp oder unter der Bodendecke verborgen lagen. Diese neuen Fundstücke konnten von uns aufgemessen, dokumentiert und beschrieben werden. Die aus der neuerlichen Bestandesaufnahme resultierenden Erkenntnisse führten zu einer Neubeurteilung der Bedeutung der Gartenanlage, wo am Ende schliesslich eine für beide Parteien akzeptable Einigung gefunden werden konnte.

Auftraggeber / Bauherr

Landgemeinde X.

Projektdaten

2020: Erste Augenscheinnahme, Empfehlung
2022: ZWeite Augenscheinnahme, Empfehlung

Zusammenarbeit / Arbeitsgemeinschaft

Regula Michel. Kunsthistorikerin Zürich