Schutzwertfeststellung Einzelbaum
Bundesgericht bestätigt Schutzwürdigkeit der Blutbuche

In einem im Jahre 2017 von uns verfassten Gutachten zur Beurteilung des Schutzwerts eines Einzelbaums in einer linksuferseitigen Gemeinde im Kanton Zürich bejahten wir dessen ortsprägende Wirkung und empfahlen dessen Unterschutzstellung. Das Kantonalzürcher Rekursgericht folgte in seinem Urteil dem von uns festgestellten Schutzwert vollumfänglich und bestätigte, dass das öffentliche Interesse am Erhalt des Baumes gegenüber dem Bauprojekt der Gemeinde überwiege. Seine Unterschutzstellung sei verhältnismässig, dem Rekurs der Rekurrenten, die sich gegen eine Entlassung des Baumes aus dem kommunalen Inventar wandte, gutzuheissen.

Unser Gutachten hielt fest, dass der streitbetroffene Baum weitherum sichtbar am Eingang des Dorfzentrums steht und wegen seiner markanten Baumkrone und Farbigkeit des Laubs als einprägsame und wegweisende Landmarke wahrgenommen wird. Der Schattenbaum wirke im besten Sinne identitätsstiftend, sein Untergang stelle daher ein erheblicher Verlust für das Gemeinwesen dar. Der Baum, der ohne Fremdeinwirkung voraussichtlich deutlich über zehn Jahre fortbestehen werde, sei folglich ein wertvoller Baum im Sinne von § 203 lit. f. PBG. Dem Gemeinderat wurde empfohlen, den Baum unter Schutz zu stellen. Das kantonale Natur- und Heimatschutzkommission NHK bejahte in seinem Gutachten gleichen Jahres den Schutzwert und betonte darüber hinaus dessen ökologische Bedeutung. 

Das Verwaltungsgericht hat die von uns festgestellte Schutzwürdigkeit der Blutbuche in ihrem Urtel anfangs April 2020 bestätigt. Auch der Weiterzug an das Bundesgericht brachte den Beschwerdeführenden keinen Erfolg. Die Blutbuche ist auf höchstrichterlichem Spruch hin ein umfassend geschütztes Naturdenkmal. Sie darf und soll auf viele Jahre und Jahrzehnte weiterhin den Stadtraum Thalwils wesentlich mitprägen. Unser Dank gilt den Rekurrentinnen, die das scheinbar Unmögliche Wahrheit werden liessen. Merci ;-)

Auftraggeber / Bauherr

Gemeinde Thalwil

Projektdaten

Gutachten: 2017
Urtel Rekursgericht: Mai 2019 
Urteil Verwaltungsgericht: April 2020
Urteil Bundesgericht: Dez. 2020

Zusammenarbeit

Baumbüro Zürich