Der Goldauer Felssturz als Gartenthema
Schutzwertbeurteilung für eine nachträgliche Inventaraufnahme

Für eine Gartenanlage in der Innerschweiz war der Schutzwert nachträglich zu beurteilen. Villa und Garten waren nicht im Bauinventar vermerkt, ein Bauprojekt sah deren Abbruch und Überbauung vor. Der Heimatschutz legte Rekurs gegen das Baubegehren ein und verlangte die nachträgliche Schutzabklärung. Das Baugesuch musste daraufhin zurückgestellt werden.

Die Untersuchung der Baugeschichte ergab nun, dass rund 20 Jahre vor Bau der Villa bereits eine Gärtnerei bestand. Es erklärte den Umstand, warum die Villa keinen adäquaten Garten besass, dafür aber mit einem sehr grossen Pflanzgarten ausgestattet war, zu dem ein Gartenhaus, Schweinestall, Kühlkeller, Fischteich und Blumengärtnerei gehörten. Die Zugänge der Gärtnerei waren mit Elementen des Historismus geschmückt und mit Koniferen bepflanzt. Den Rücken der Gärtnerei bildete ein Schuttkegel, worauf in den 1920er-Jahren die Villa in aussichtsreicher Lage erbaut wurde. Auch der Hügel wurde in einer romantisierenden Weise gestaltet, wie es dem Historismus inne war. Ein Sitzplatz unter einem überhängenden Felsen oder ein mit Tannen bestandener Knüppelholzweg prägten die Anlage.

Trotz der zu Tage getretenen Besonderheiten konnten dem Garten keine eigenständigen Qualitäten zugestanden werden, die ihn von vergleichbaren Objekten seiner Zeit hätten unterscheiden können. Der Einbezug der unmittelbaren Landschaft wie der im Garten vorgefundenen Topografie war in der Gartengestaltung des Historismus gängiges Motiv. Die Gartenanlage ist weder einmalig noch ein Sonderfall, weshalb sich aus dem Bestand kein erheblicher kunsthistorischer Wert ableiten liess, der eine nachträgliche Unterschutzstellung hätte rechtfertigen können.

Auftraggeber / Bauherr

Privat.

Projektdaten

2016 Schutzwertbeurteilung 

Sachverständiger Baudenkmalpflege

IBID Altbau AG, 8400 Winterthur